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VdS-Anerkennungsverfahren für Errichterfirmen

Die Gesamtheit der Maßnahmen Projektierung, Installation und Instandhaltung wird mit Errichtung bezeichnet. Zur Sicherstellung einer wirkungsvollen Schadenverhütung muss die Errichtung von Anlagen der Brandschutz- und Sicherungstechnik von Unternehmen durchgeführt werden, die nachweislich über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Sie müssen in der Lage sein, die VdS-Planungs- und Einbaurichtlinien anzuwenden und in die Praxis umzusetzen.
Um den Nachweis der Fachkompetenz zu erbringen, können Errichterfirmen von Anlagen der Brandschutz- und Sicherungstechnik den Antrag auf VdS-Anerkennung stellen.

Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen DIN 14 675

VdS ist seit dem 06.12.2001 für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen DIN 14 675 akkreditiert. Zugang zum Zertifizierungsverfahren haben Firmen, die in der Lage sind, alle oder Teile der im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen:

1. Planung von BMA (Entwurfs- und Ausführungsplanung – ohne Bezug
    auf ein bestimmtes Brandmeldesystem, s. Hinweise)

2. Projektierung von BMA (Werk- und Montageplanung – mit Bezug auf 
    ein bestimmtes Brandmeldesystem)

3. Montage/Installation von BMA

4. Inbetriebsetzung von BMA

5. Abnahme von BMA

6. Instandhaltung von BMA  

VdS-Anerkennungsverfahren für Wach- und Sicherheitsunternehmen

Um die Wirksamkeit einer zuverlässig funktionierenden Brand- bzw. Einbruchmeldeanlage noch zu erhöhen, kann diese auf ein Wach- und Sicherheitsunternehmen aufgeschaltet werden. Diese Lösung sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn eine direkte Aufschaltung zur Feuerwehr oder zur Polizei nicht möglich ist. VdS bietet auch für Wach- und Sicherheitsunternehmen ein Anerkennungsverfahren an.
Wir prüfen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens die baulichen, technischen und personellen Voraussetzungen von Notrufzentralen mit der zugehörigen Interventionsstelle für die Alarmverfolgung. Nach positiver Prüfung erteilen wir ein Zertifikat, dessen Laufzeit auf 4 Jahre festgelegt ist. Eine Verlängerung der Anerkennung kann auf Antrag des Wach- und Sicherheitsunternehmens für weitere 4 Jahre erteilt werden.

VdS-Zertifizierungsverfahren für Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200

In der DIN 77200 sind Qualitätsanforderungen zu fünf verschiedenen Sicherungsdienstleistungen festgelegt:

  • Bewachungsdienste (z.B. Objektbewachung, Tor- und Empfangsdienst, Revierwachdienst, Interventionsdienst) 
  • Veranstaltungsdienste (z.B. Messe-, Konzert-, Sportveranstaltungen, Kundgebungen, Haupt- und Personalversammlungen) 
  • Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) für Alarm- und Servicedienste 
  • Sicherungs- und Ordnungsdienste im öffentlichen Raum 
  • Geld- und Wertdienste (z.B. Geld- und Werttransport sowie -bearbeitung, Dienstleistungen an Geldautomaten)

Die DIN 77200 ist eine Produktnorm (Dienstleistung = Produkt). Sie ist somit eine wichtige Grundlage für den Einkauf von Sicherungsdienstleistungen. Der Auftraggeber einer Sicherungsdienstleistung kann anhand eines dreistufigen Leistungsangebotes das Preis- und Leistungsniveau der benötigten Sicherungsdienstleistung gemäß DIN 77200 vorgeben. Die Leistungsstufen sind so aufgebaut, dass die zahlenmäßig höhere Stufe die Qualitätskriterien der niedrigeren Stufe(en) mit beinhaltet. So umfasst die Stufe 3 (qualitativ höchste Stufe) die Stufen 1 und 2.
Das Zertifizierungsangebot von VdS umfasst alle in der DIN 77200 aufgeführten Sicherungsdienstleistungen. Im Rahmen der Zertifizierung prüft VdS die vom Sicherungsdienstleister (Wach- und Sicherheitsunternehmen) nach DIN 77200 angebotenen Sicherungsdienstleistungen in der jeweils gewünschten Leistungsstufe auf Normkonformität.

 

Details zu allen o. g. Anerkennungsverfahren finden Sie unter Prüfen & Zertifizieren  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVdS-Zertifizierung.

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