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Labor für Softwareprüfungen

In Analogie zu anderen Einsatzgebieten der Technik wächst der Anteil programmierbarer elektronischer Geräte und Systeme auch im Bereich der Brandschutz- und Sicherungstechnik stetig an. Die Funktionalität dieser Geräte ist maßgeblich durch die entsprechenden Programme bestimmt, sodass deren ordnungsgemäße Ausführung und Dokumentation von besonderer Bedeutung sind.

Das Konzept der Anforderungen des Prüfservices für Software sieht vor, dass eine gut dokumentierte Software Folgendes erkennen lässt:

  • Ein verständliches und nachvollziehbares Entwicklungsverfahren wurde befolgt.
  • Die Software kann durch kompetente Software-Entwickler korrekt gepflegt und aktualisiert werden (auch wenn die ursprünglichen Entwickler nicht mehr verfügbar sind).
  • Es wurden Maßnahmen getroffen, um bestimmte geläufige Ursachen für Unzuverlässigkeit zu vermeiden oder Fehler in Zusammenhang mit der Software zu erkennen.

Neben der Nachvollziehbarkeit der Programmierung werden konstruktive Maßnahmen zur besseren Zuverlässigkeit der Programme anhand der Richtlinien für Software in der Brandschutz- und Sicherungstechnik, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203, geprüft. Die Richtlinien VdS 2203 zeichnen sich durch eine Angleichung der Anforderungen an bestehende europäische Normen (Normenreihe 54) aus.

Das Team des Software-Labors beantwortet gerne Ihre Fragen. 

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailGünter Grundmann
Tel.: +49 221-7766-495

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