VdS-Anerkennung von Errichterfirmen für Entrauchungsanlagen in Treppenräumen
Die Entrauchungsanlagen müssen den Planungsgrundsätzen der Richtlinien VdS 2221 oder den zutreffenden Landesbauordnungen unter ausschließlicher Verwendung von VdS-anerkannten Bauteilen entsprechen.
Die Anerkennung gilt für ein oder mehrere VdS-anerkannte Entrauchungssysteme für Treppenräume. Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 18 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.
Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
Alwine Hartwig
Tel.: +49 (0)221 7766-172
Jörg Gegner
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