VdS-Anerkennung von Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen
Grundlagen des VdS-Anerkennungsverfahrens sind die europäisch abgestimmten Spezifikationen für Errichterfirmen von Feuerlöschanlagen (CEA 4046 und CEA 4047) des Comité Européen des Assurances (CEA).
Die Anerkennung umfasst eine der folgenden Anlagenarten:
- Sprinkleranlagen
- Sprühwasserlöschanlagen
- Schaumlöschanlagen
- Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen
- CO2-Feuerlöschanlagen (Niederdruck- und Hochdruckanlagen)
- Gas-Feuerlöschanlagen (nicht verflüssigte Inertgase, halogenierte Kohlenwasserstoffe)
- Einrichtungsschutzanlagen für elektrische und elektronische Systeme (CO2-Hochdruck, nicht verflüssigte Inertgase, halogenierte Kohlenwasserstoffe)
- Sonderlöschanlagen (z.B. Küchenschutzeinrichtungen, Sauerstoffreduzierungsanlagen)
- Feinsprühlöschanlagen (Niederdrucktechnik, Hochdrucktechnik)
Für die Anerkennung als Errichter von Sprinkleranlagen bzw. Sprühwasserlöschanlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich. Diese Zusatzqualifikation gilt als bereits erbracht, wenn der Errichter gleichzeitig über eine Anerkennung für Schaumlöschanlagen verfügt. Die Anerkennung für Gas-Feuerlöschanlagen und Einrichtungsschutzanlagen ist jeweils auf die Verwendung eines Löschgases beschränkt. Für eingesetzte Schweißfachkräfte müssen besondere Qualifikationen nachgewiesen werden.
Die Errichterfirma verwendet zur Dimensionierung und Berechnung der Rohrnetze von Feuerlöschanlagen VdS-geprüfte Verfahren und Programme. Jede Feuerlöschanlage muss von der Errichterfirma vor Montagebeginn bei VdS gemeldet werden.
Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 30 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.
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