VdS-Anerkennung von Errichterfirmen für Einbruchmeldeanlagen

Grundlagen des VdS-Anerkennungsverfahrens sind die europäisch abgestimmten Spezifikationen für Errichterfirmen von Anlagen der Brandmelde- und Sicherungstechnik (CEA 4048 und CEA 4049) des Comité Européen des Assurances (CEA). VdS ist für die Zertifizierung von EMA-Errichterfirmen von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach DIN EN 45011 akkreditiert.

Die Einbruchmeldeanlagen müssen den Planungsgrundsätzen der Richtlinien VdS 2311 entsprechen. Die Anerkennung gilt für ein oder mehrere VdS-anerkannte Einbruchmeldesysteme. Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 18 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.