VdS-Schadenverhuetung Technische Pruefstelle

Wirksamkeit Ihrer Brandschutzanlage dauerhaft sichern

Altanlagenprüfung

Eine rechtzeitige Altanlagenprüfung entscheidend ist, um die Betriebssicherheit Ihrer Brandschutzanlage zu gewährleisten. Alterungsprozesse und Umwelteinflüsse können erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit haben.

Brandschutzanlagen wie Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Schaumlöschanlagen und Hochdruckwassernebellöschanlagen unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess, der ihre Betriebssicherheit beeinträchtigen kann. Ablagerungen, Korrosion und nicht funktionsfähige Sprinkler oder Löschdüsen können zu schwerwiegenden Problemen führen. Eine Altanlagenprüfung durch qualifizierte Fachkräfte ist daher unerlässlich, um den Zustand der Anlage zu überprüfen und Maßnahmen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft festzulegen.

So können beispielweise Ablagerungen oder Korrosion im Rohrnetz zu Querschnittverengungen und somit zum Versagen der Anlage führen. Das gleiche gilt auch für nicht funktionsfähige Sprinkler oder Löschdüsen. Durch eine zerstörungsfreie Prüfung wird das Rohrnetz in Begleitung durch einen anerkannten Errichter an verschiedenen Stellen geöffnet und durch VdS Schadenverhütung mit Hilfe eines Endoskops von innen untersucht. Gleichzeitig werden die Rohrrestwandstärken gemessen und mit den erforderlichen Rohrrestwandstärken abgeglichen. Sofern eine labortechnische Überprüfung der Sprinkler bzw. Löschdüsen bereits erforderlich ist, wird diese ebenfalls im Zuge der Prüfung durchgeführt und die erforderliche Anzahl an für diese Überprüfung entnommen.

Im Anschluss werden die vorgefundenen Gegebenheiten in einem Prüfbericht dokumentiert sowie die Maßnahmen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft festgelegt. Sprinkler sind nach in der Regel nach 25 Jahren einer labortechnischen Überprüfung zu unterziehen. Je nach Sprinklertyp oder Betriebsrat sind jedoch auch kürzere Intervalle möglich. Für Trockengruppen in Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Schaumlöschanlagen und Hochdruckwassernebellöschanlagen ist die Altanlagenprüfung nach 12,5 Betriebsjahren durchzuführen. Für Nassgruppen in Sprinkleranlagen ist die Altanlagenprüfung nach 25 Betriebsjahren durchzuführen. Danach alle 12,5 Betriebsjahre.

Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Gewerken könen Sie den Merkblättern VdS 2091 und VdS 3460 zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der jeweiligen VdS-Richtlinie für das Gewerk entnehmen. Informationen zur VdS-Laborprüfung von Bestandssprinklern finden Sie hier.

    nach oben
    Top